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Kompromiss zum Urheberrecht: Keine Uploadfilter!

Meinungs­frei­heit stärken und Nutzer besser­stel­len, Urheber fair und effek­tiv vergü­ten, Platt­for­men einbin­den und verpflich­ten – aber alles ohne Upload-Filter

Auf Initia­tive des CDU General­se­kre­tärs Paul Ziemiak haben sich Rechts- und Digital­po­li­ti­ker der CDU Deutsch­lands sowie die Sprecher des #cnetz haben auf Vorschläge für die natio­nale Umset­zung des europäi­schen Kompro­mis­ses zum Urheber­recht verstän­digt. Mit den verein­bar­ten Vorschlä­gen wollen wir folgende Dinge gewährleisten:

  1. Es wird in der natio­na­len Umset­zung keine Uploadfiltergeben.
  2. Wir wollen, dass Inhalte in der Praxis nicht beim Upload blockiert werden, sondern für diese Inhalte fair gezahlt wird.
  3. Autoren, Musiker, Künst­ler, Kreative und andere Urheber können ihre Rechte am geisti­gen Eigen­tum wesent­lich besser, komfor­ta­bler und einfa­cher durchsetzen.
  4. Nutze­rin­nen und Nutzer werden bei der Meinungs­frei­heit gestärkt und sie genie­ßen eine sehr hohe Rechtssicherheit.
  5. Inter­net­platt­for­men werden in die Pflicht genom­men. Auf Urheber­rechts­ver­let­zun­gen aufge­baute Geschäfts­mo­delle werden unter­bun­den. Platt­for­men müssen einen fairen Anteil ihrer Gewinne an die tatsäch­li­chen Urheber weiter­ge­ben. Umgekehrt haben dann auch diese Rechtssicherheit.

Zweiein­halb Jahre wurde auf europäi­scher Ebene inten­siv ein Urheber­recht verhan­delt, welches sicher­stel­len soll: Auch in der digita­len Welt haben Autoren, Künst­ler, Kreative, Musiker und andere Urheber einen Anspruch darauf, dass ihr geisti­ges Eigen­tum geschützt wird. Unter­schied­li­che Inter­es­sen mussten in diesem demokra­ti­schen und langen Verhand­lungs­pro­zess berück­sich­tigt werden. Betei­ligt waren dabei die EU-Kommis­sion, der EU-Rat und das EU-Parla­ment. Im Februar 2019 stand schließ­lich ein Kompro­miss. Spätes­tens seitdem entzün­den sich teils heftige Debat­ten an diesem, die insbe­son­dere durch die Befürch­tung genährt werden, die neue Regelung würde den Einsatz von sogenann­ten Upload­fil­tern­er­for­dern. In diesem Zusam­men­hang wird ein Overblo­cking von Inhal­ten durch die Platt­for­men befürch­tet und damit einher­ge­hend einer Einschrän­kung der Meinungs­frei­heit und ‑vielfalt.

Die CDU Deutsch­lands nimmt die Sorgen und Kritik an diesem europäi­schen Kompro­miss sehr ernst. Wie bei jeder Richt­li­nie der Europäi­schen Union muss auch das neue EU-Urheber­recht in natio­na­les Recht überführt werden. Deshalb wollen wir bei der natio­na­len Umset­zung des Kompro­mis­ses sicher­stel­len, dass es nicht zum Einsatz von Upload-Filtern kommt. Zugleich wollen wir dem Grund­satz „Leistung muss sich lohnen“ folgend sicher­stel­len, dass Autoren und Künst­ler fair vergü­tet werden. Außer­dem wollen wir Inter­net­nut­zern Sicher­heit geben, wenn sie im Netz Dinge hochla­den, ohne befürch­ten zu müssen, abgemahnt zu werden. Schließ­lich geht es uns darum, dass Platt­for­men, die bislang mit Werken Kreati­ver viel Geld verdient haben, aber nicht an sie angemes­sen gezahlt haben, in die Pflicht genom­men werden. Gleich­zei­tig erhal­ten sie Rechtsicherheit.

Um diese Ziele zu errei­chen, macht die CDU Deutsch­lands Vorschläge für die natio­nale Umset­zung des europäi­schen Kompro­mis­ses. Unsere Vorschläge basie­ren im Wesent­li­chen auf folgen­den Elementen:

  • Für die natio­nale Umset­zung der Urheber­richt­li­nie werden wir folgen­des Modell umset­zen, das Upload­fil­ter verhin­dert. Unser Grund­satz ist dabei: Bezah­len statt Blocken. Es wird keine Upload­fil­ter geben.
  • Das bedeu­tet: alle Inhalte können hochge­la­den werden. Unter­halb einer zeitli­chen Grenze sind Uploads von Lizenz­ge­büh­ren frei. Oberhalb einer zeitli­chen Grenze muss die Platt­form für urheber­recht­lich geschützte Werke, die einen digita­len Finger­print (Kennzeich­nung des Urhebers) haben, Lizen­zen erwer­ben. Das ist der Normalfall.
  • Alter­na­tiv kann der Rechte­inha­ber auch auf seine Rechte verzich­ten oder die Löschung verlan­gen. Im Übrigen gilt eine gesetz­lich verpflich­tend ausge­stal­tete Pauschallizenz.
  • Damit hat jeder Urheber die Möglich­keit, für sein Werk eine Vergü­tung zu bekom­men. Für Platt­for­men entfällt durch die pauschale Lizenz­ver­ein­ba­rung die indivi­du­elle Überprü­fungs­pflicht auf Urheber­rechts­ver­let­zun­gen vor Upload nach Artikel 13. Damit entfällt auch die Notwen­dig­keit diese zu filtern und die Gefahr eines Overblockings.
  • Private Nutzer werden in jedem Fall und im Sinne der Richt­li­nie von einer Haftung für Urheber­rechts­ver­let­zun­gen bei Uploads befreit. Es gibt somit einen fairen Inter­es­sen­aus­gleich zwischen Nutzern, Urhebern und Plattformen.
  • Recht­lich stellt das Modell der Pauschal­li­zenz eine Schranke zum Urheber­recht dar.

Bericht CDU

©Bild: CDU Deutschland

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